BOF Steuerberater bietet erstklassige steuerliche Beratung in Norderstedt und Umgebung. Vertrauen, digitale Lösungen und persönlicher Einsatz stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit.

testamentsvollstreckung

Wir kümmern uns um die letzten Details.

testamentsvollstreckung

Wozu ein Testament?

  • Ohne letztwillige Verfügung erfolgt die Bestimmung der Erben per Gesetz (gesetz­liche Erbfolge). Danach erben nur der Ehe­partner und/oder die Ver­wand­ten. Gibt es keine Erben, fällt der Nachlass dem Staat zu.
  • Eine vom Gesetz abweichende Regelung oder Ver­teilung ist nur mit Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erb­vertrags möglich.
  • Ohne Testament gibt es keine Testaments­­vollstreckung.

 

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Bitte beachten Sie, dass der folgende Link eine Web­site öffnet, für deren Inhalt wir nicht ver­ant­wortlich sind und auf die unsere Daten­schutz­be­stimmungen keine Anwendung finden.

Wer sollte eine Testaments­voll­streckung anordnen?

  • Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat.
  • Jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte.
  • Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern, Patchwork-Familien
  • Unternehmer, Stifter
  • Immobilienbesitzer, Inhaber komplexer Vermögenswerte
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77 % der Bevölkerung kein Testament
20 % ein mangelhaftes
3 % ein korrektes Testament

Was sind die Aufgaben des Testamentvollstreckers?

  • Er führt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus.
  • Er reguliert die Nachlass­verbindlich­keiten.
  • Er reicht die Erbschaftsteuererklärung ein und führt die Erbschaftsteuer ab.
  • Er verteilt den Nachlass an die Erben.
  • Als Dauer­testaments­vollstrecker verwaltet er langfristig den Nachlass, etwa bei der Verwaltung des Ver­mögens für minderjährige, behin­derte oder überschuldete Erben.

 

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Richtig verstandene Testamentsvollstreckung bedeutet:

  • Schutzfunktion für überlebende Angehörige
  • Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
  • Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Ver­mögensverfall oder un­ge­woll­ten Zugriff Dritter
  • Erfüllung karitativer Zwecke

 

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