testamentsvollstreckung
Wozu ein Testament?
- Ohne letztwillige Verfügung erfolgt die Bestimmung der Erben per Gesetz (gesetzliche Erbfolge). Danach erben nur der Ehepartner und/oder die Verwandten. Gibt es keine Erben, fällt der Nachlass dem Staat zu.
- Eine vom Gesetz abweichende Regelung oder Verteilung ist nur mit Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erbvertrags möglich.
- Ohne Testament gibt es keine Testamentsvollstreckung.
Wer sollte eine Testamentsvollstreckung anordnen?
- Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat.
- Jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte.
- Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern, Patchwork-Familien
- Unternehmer, Stifter
- Immobilienbesitzer, Inhaber komplexer Vermögenswerte
77 % der Bevölkerung kein Testament
20 % ein mangelhaftes
3 % ein korrektes Testament
Was sind die Aufgaben des Testamentvollstreckers?
- Er führt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus.
- Er reguliert die Nachlassverbindlichkeiten.
- Er reicht die Erbschaftsteuererklärung ein und führt die Erbschaftsteuer ab.
- Er verteilt den Nachlass an die Erben.
- Als Dauertestamentsvollstrecker verwaltet er langfristig den Nachlass, etwa bei der Verwaltung des Vermögens für minderjährige, behinderte oder überschuldete Erben.
Richtig verstandene Testamentsvollstreckung bedeutet:
- Schutzfunktion für überlebende Angehörige
- Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
- Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder ungewollten Zugriff Dritter
- Erfüllung karitativer Zwecke